Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Angebote des Dengler Hof

Lieber Gast,

wir freuen uns, Sie herzlich auf unserem Glamping-Bauernhof begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Dengler Hof, Inh. Martin Dengler (nachfolgend “Dengler Hof”) und Ihnen als Gast (nachfolgend “Gast”) für die Leistungen der Beherbergung durch mietweise Überlassung einer Unterkunft (Teil A.), für den Reitbetrieb (Teil B.) und den Kanuverleih (Teil C.).

A. Beherbergung

§ 1 Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages

  1. Vertragsgegenstand ist die mietweise Überlassung einer Unterkunft, sowie alle weiteren für den Gast erbrachten Leistungen durch den Dengler Hof.
  2. Buchungsanfragen des Gastes erfolgen entweder über die Website oder durch Kontaktaufnahme per E-Mail. Bereits mit der Buchungsanfrage durch den Gast liegt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages vor.
  3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch den Dengler Hof zustande.

§ 2 Leistungspflichten

  1. Der Dengler Hof ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Unterkunft bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die vertragliche Leistung anzunehmen und das vereinbarte Entgelt für die Überlassung der Unterkunft sowie die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen. Die gilt auch, sofern der Gast Leistungen und Auslagen an Dritte veranlasst.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Unterkunft ist grundsätzlich nicht erlaubt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Dengler Hof der Unter- oder Weitervermietung unter Einhaltung der Textform zugestimmt hat.
  4. Die Nutzung der Unterkunft beschränkt sich auf die vom Dengler Hof festgelegte Personenzahl. Eine Nutzung mit einer dies Anzahl überschreitenden Personenzahl ist untersagt.
  5. Der Gast ist verpflichtet, den Gastgeber unverzüglich und unaufgefordert darüber in Kenntnis zu setzen, wenn der von ihm angestrebte Zweck des Aufenthaltes – sei es auf Grund seines politischen, religiösen oder sonstigen Charakters – dazu geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Gastgebers zu beeinträchtigen.

§ 3 Zahlungsmodalitäten und Anzahlung

  1. Sobald der Dengler Hof die Buchungsanfrage bestätigt, hat der Gast innerhalb von sieben Tagen eine 30-prozentige Anzahlung des vereinbarten Preises zu leisten.
  2. Bei der Vereinbarung von Sonderkonditionen hat der Gast innerhalb von sieben Tagen die vollständige Zahlung zu erbringen.
  3. Der etwaige Restbetrag ist spätestens sieben Tage vor der Anreise zu zahlen.
  4. Die vereinbarten Preise enthalten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Lokale Abgaben, die nach dem geltenden Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, sind davon ausgenommen und vom Gast und den Mitreisenden vor Ort zu entrichten.
  5. Eine Aufrechnung gegenüber dem Dengler Hof ist nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung möglich.
  6. Zahlungen erfolgen per Überweisung oder durch andere vom Dengler Hof akzeptierten Zahlungsmethoden.

§ 4 Bereitstellung der Unterkunft

  1. Das Einchecken ist am Anreisetag jeweils von 16 bis 18 Uhr möglich. Bei späterem Einchecken hat der Gast den Dengler Hof darüber zu informieren.
  2. Erfolgt ein Check-in ohne Absprache nach 20 Uhr, kann eine Pauschale für die entstandenen Kosten von 30 € berechnet werden. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass keine Kosten entstanden oder die dem Dengler Hof entstandenen Kosten niedriger als die geforderte Pauschale ist.
  3. Das Auschecken am Abreisetag muss spätestens um 10 Uhr erfolgen.
  4. Erfolgt das Auschecken am Abreisetag nach 10 Uhr, kann der Dengler Hof bis 18 Uhr 50 % des Listenpreises als Entgelt für die vertragsüberschreitende Nutzung berechnen, ab 18 Uhr 100 %. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Dengler Hof kein Anspruch auf ein Nutzungsentgelt entstanden oder das Nutzungsentgelt niedriger als die geforderte Pauschale ist.

§ 5 Stornierung durch den Gast

  1. Die Stornierung des mit dem Dengler Hof geschlossenen Vertrages ist möglich, wenn dem Gast ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht. In allen anderen Fällen bedarf die Stornierung der Zustimmung des Dengler Hofs in Textform.
  2. In jedem Fall hat die Stornierung in Textform zu erfolgen.
  3. Liegt kein gesetzliches Rücktrittsrecht vor und erfolgt keine Zustimmung des Dengler Hofs in Textform, hat der Gast das vereinbarte Beherbergungsentgelt auch dann zu zahlen, wenn er die vertraglich vereinbarte Leistung nicht in Anspruch nimmt. Dabei sind jedoch die eingesparten Aufwendungen sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkunft anzurechnen.
  4. Wenn der Gast die Buchung storniert oder am Anreisetag nicht rechtzeitig erscheint, ist der Dengler Hof berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vermieten.
  5. Wenn die Unterkunft nicht anderweitig vermietet wird und kein gesetzliches Rücktrittsrecht oder eines Zustimmung des Dengler Hofs vorliegt, steht es dem Dengler Hof frei, eine Stornierungspauschale von 90 % des vereinbarten Preises anstatt der konkret berechneten Vergütung nach Abs. 3 zu verlangen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Dengler Hof entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
  6. Wenn die Unterkunft anderweitig vermietet wird und kein gesetzliches Rücktrittsrecht oder eine Zustimmung des Dengler Hofs vorliegt, steht es dem Dengler Hof frei, eine Stornierungspauschale von 10 % des vereinbarten Preises anstatt der konkret berechneten Vergütung nach Abs. 3 zu verlangen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Dengler Hof entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
  7. Erfolgt die Stornierung ohne gesetzliches Rücktrittsrecht oder Zustimmung des Dengler Hofs mehr als 12 Wochen vor dem Anreisetag, ist der Dengler Hof nicht berechtigt, das Beherbergungsentgelt nach Abs. 3 oder die in Abs. 5 und 6 genannten Pauschalen zu verlangen. Stattdessen besteht pauschal ein Anspruch des Dengler Hofs auf 3 % des vereinbarten Beherbergungsentgelts. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Dengler Hof entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
  8. Die Rechnung wegen der Stornierung erhält der Gast nach Ablauf seines gebuchten Aufenthalts. Er hat diese innerhalb von acht Tagen zu bezahlen.
  9. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

§ 6 Rücktritt des Dengler Hofs

  1. Der Dengler Hof ist berechtigt, bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn
  3. die Anzahlung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist von sieben Tagen erbracht wird,
  4. eine vereinbarte, fällige Leistung des Gastes auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht wird,
  5. der Gast die Unterkunft ohne Zustimmung des Dengler Hofs in Textform unter- oder weitervermietet,
  6. höhere Gewalt, wie zum Beispiel Naturkatastrophen, Streiks oder politische Unruhen, oder andere vom Dengler Hof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  7. seitens des Gastgebers ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Gast den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit oder das Ansehen des Gastgebers in der Öffentlichkeit gefährden können, oder
  8. der Gast irreführende oder falsche Angaben zu seiner Person oder anderen wesentlichen Tatsachen macht.
  9. Bei einem Rücktritt nach dieser Vorschrift durch den Dengler Hof entstehen keine Schadensersatzansprüche des Gastes.

§ 7 Gewährleistung, Verjährung

  1. Hat der Gast eine Leistung erhalten und treten Mängel oder Störungen auf, hat er diese unverzüglich dem Dengler Hof anzuzeigen.
  2. Der Dengler Hof wirkt ab Kenntnis oder auf Rüge des Gastes darauf hin, Abhilfe zu schaffen.
  3. Die Ansprüche des Gastes gegen den Dengler Hof verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, oder für Ansprüche wegen

    Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Dengler Hofs oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Dengler Hofs beruhen. Der Pflichtverletzung des Dengler Hofs stehen die Pflichtverletzung von Mitarbeitern oder eines gesetzlichen Vertreters gleich.

  4. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

§ 8 Haftung

  1. Die Haftung des Dengler Hofs richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere gelten für eingebrachte Sachen des Gastes die §§ 701 ff BGB.
  2. Der Dengler Hof und seine Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Dengler Hofs und seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen basieren.

§ 9 Hofordnung und Haustiere

  1. Der Gast hat die Ruhe und Privatsphäre der anderen Gäste zu respektieren.
  2. Lärm und störendes Verhalten sind nicht erlaubt, insbesondere zwischen 21:00 Uhr und 08:00 Uhr. Nach Abschluss der abendlichen Tierfütterung darf der Stall nicht mehr betreten werden (Stallruhe).
  3. Das Abhalten von Feiern, insbesondere mit mehr als der für die Unterkunft zulässigen Personenzahl, ist nicht gestattet.
  4. Das Betreten von Koppel, Ställen und Pferdeboxen ist ohne Erlaubnis oder Begleitung eines Mitarbeiters des Dengler Hofs nicht gestattet.
  5. Haustiere sind in einigen Unterkünften gegen die Errichtung einer Haustierpauschale erlaubt. Der Gast hat den Dengler Hof im Voraus darüber zu unterrichten, ob er Haustiere mitbringt.
  6. Die Haustierpauschale beträgt für Hunde bis 50 cm Schulterhöhe 7,- Euro/Nacht, für Hunde ab 50 cm Schulterhöhe 10,- Euro/Nacht.
  7. Im Bereich der Koppel und der Ställe sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen.
  8. Das Rauchen ist in den Unterkünften untersagt.

§ 10 Sicherheit:

  1. Der Gast hat Sicherheitsanweisungen und Warnungen, die vom Dengler Hof und dessen Personal erteilt werden, unbedingt Folge zu leisten.
  2. Die Unterkünfte befinden sich innerhalb eines landwirtschaftlichen Hofs, was mit einer erhöhten Unfallgefahr verbunden ist. Ställe und landwirtschaftliche Geräte und Einrichtungen sind kein Spielplatz. Der Gast sollte sich daher des Risikos angemessen verhalten. Insbesondere für den Urlaub mit Kindern wird darauf hingewiesen, dass Eltern für Verletzungen ihrer Aufsichtspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften haften.
  3. Nach den Brandschutzbestimmungen und zum Schutz der Gäste und Einrichtungen ist Feuer ausschließlich in den dafür vorgesehenen Feuerstätten gestattet. Um einen Überhitzung der Feuerstätten und Funkenflug aus dem Schornstein zu vermeiden, dürfen die Feuerstätten nur mit geschlossenen Türen betrieben werden.

§ 11 Schlussbestimmungen

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Gast und Dengler Hof gilt ausschließlich das Recht der BRD unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, insoweit dadurch nicht zwingende Rechtsvorschriften des Staates unterlaufen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

B. Reitbetrieb

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Gegen Entgelt ermöglicht der Dengler Hof nach vorheriger Absprache die Nutzung von Ponys und Pferden. Das Angebot ist abhängig von der Verfügbarkeit, der Wetterlage sowie einer vorherigen Absprache.
  2. Die jeweilige Nutzungsdauer wird mit dem Dengler Hof abgestimmt und darf nicht überschritten werden.
  3. Die Bezahlung erfolgt in bar spätestens am Ende des Aufenthalts vor Abreise.
  4. Die Auswahl der zu den Reitern passenden Pferde führen die Mitarbeiter des Dengler Hofs in eigenem Ermessen durch.

§ 2 Verhaltenspflichten für Reiter

  1. Das Pony- und Pferdereiten birgt inhärente Risiken, insbesondere, weil Ponys und Pferde jederzeit unberechenbares Verhalten zeigen können. Gäste haben den Anweisungen des Personal daher zu jedem Zeitpunkt und unbedingt Folge zu leisten und sich diesen Umständen angemessen zu verhalten. Zuwiderhandlung kann zur sofortigen Vertragsbeendigung ohne Rückerstattung führen.
  2. Das Tragen eines zugelassenen Sicherheitshelms ist für alle Reiter verpflichtend, unabhängig von Alter oder Erfahrung. Das Tragen von Rückenprotektor oder Schutzweste wird empfohlen.
  3. Das Tragen von geeignetem Schuhwerk beim Reiten ist verpflichtend (Schuhe mit Absatz, keine Turn- oder Halbschuhe).
  4. Misshandlung oder grausames Verhalten gegenüber den Tieren wird nicht toleriert und kann zur sofortigen Vertragsbeendigung ohne Rückerstattung führen.

§ 2 Besondere Anforderungen an den Reiter

  1. Reiter müssen die von uns festgelegten Mindestalter- und Gewichtsanforderungen erfüllen. Diese können bei uns erfragt werden.
  2. Wenn keine Erfahrung mit dem Reiten von Ponys oder Pferden besteht, bietet der Dengler Hof nach Absprache und Verfügbarkeit die notwendige Anleitung und Betreuung an.
  3. Reiter müssen relevante medizinische Beschwerden oder Allergien dem Personal des Dengler Hofs melden, bevor sie reiten.
  4. Schwangeren wird dringend von der Teilnahme an Pony- oder Pferdereitaktivitäten abgeraten.
  5. Der Dengler Hof behält sich das Recht vor, die Teilnahme am Pony- oder Pferdereiten nach eigenem Ermessen zu verweigern, wenn Anhaltspunkte für ein gesteigertes Risiko für Reiter und Tier bestehen.

§ 3 Stornierungen durch den Gast

  1. Stornierungen von Absprachen zu Pony- oder Pferdereiten durch den Gast müssen mindestens einen Tag im Voraus gemeldet werden.
  2. Bei kurzfristigeren Stornierungen kann der Dengler Hof gegen Nachweis eine Erstattung angefallener Kosten verlangen (z.B. wegen vergeblicher Anfahrt von Personal).

§ 4 Absage durch den Dengler Hof

Der Dengler Hof behält sich das Recht vor, das Pony- und Pferdereiten abzusagen, wenn sich das jeweilige Tier unangemessen verhält, Sicherheitsprobleme auftreten oder ein Reiten aus sonstigen Gründen ausnahmsweise nicht durchführbar ist, etwa auf Grund der Wetter- und Witterungsverhältnisse. Sofern das Entgelt bereits gezahlt wurde, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung.

§ 5 Haftung

  1. Das Reiten erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
  2. Der Dengler Hof und seine Erfüllungsgehilfen haften grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere eine Haftung aus § 833 BGB ist ausgeschlossen.
  3. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Dengler Hofs und seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen basieren.

C. Kanuvermietung

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Gegen eine Mietgebühr überlässt der Dengler Hof dem Gast ein Kanu zur selbstständigen Nutzung.
  2. Die Nutzungsmöglichkeit besteht nur nach Absprache im Rahmen der Verfügbarkeit und soweit die Wetterlage dies zulässt. Den Anweisungen des Dengler Hofs hinsichtlich Einsatzort und Verhalten in der Natur ist Folge zu leisten.
  3. Die Bezahlung erfolgt in bar spätestens am Ende des Aufenthalts vor Abreise.
  4. Der Hin- und Rücktransport des Kanus zwischen Dengler Hof und Einsatzort wird vom Dengler Hof nach Absprache organisiert. Der Mietpreis beinhaltet die notwendige Ausrüstung wie Boot, Paddel, Schwimmwesten und wasserdichte Packsäcke sowie den Hin- und Rücktransport.

§ 2 Vertragsdauer

Die Mietdauer beträgt jeweils einen Tag.

§ 3 Verhaltenspflichten für Mieter

  1. Der Mieter hat das Kanu pfleglich und schonend zu behandeln.
  2. Der Mieter allein ist zum Führen des Kanus berechtigt. Das Kanu darf weder von anderen Personen geführt werden noch darf es untervermietet werden.
  3. Mängel am Kanu oder der Ausrüstung hat der Mieter dem Vermieter sofort anzuzeigen.
  4. Für Schäden an dem Kanu oder der Ausrüstung, die auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, haftet der Mieter. Die Schäden sind dem Dengler Hof unverzüglich anzuzeigen.

§ 4 Stornierung / Rücktritt

  1. Weder Wetter noch persönliche Umstände wie zum Beispiel Krankheit berechtigen den Mieter, vom Mietvertrag zurückzutreten.
  2. Auch in diesen Fällen ist die Mietgebühr zu entrichten. Der Dengler Hof muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung erlangt.

§ 5 Haftung

Der Dengler Hof und seine Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Dengler Hofs und seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen basieren.